Allgemeinverfügungzum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen im Gebiet der Städte Remscheid und Wuppertal- Sperrbezirksverfügung -Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, bzw. zum Schutz gegen die Verbreitung der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen, werden folgende Schutzmaßnahmen angeordnet:

 

  1. Es wird ein Sperrbezirk eingerichtet, dessen Grenzen der unten stehenden Karte mit Grenzbeschreibungenzu entnehmen sind, die Teil dieser Allgemeinverfügung ist.
  2. Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrutamtstierärztlich untersuchen zu lassen. Die Besitzer von Bienenvölkern und Bienenständen sind verpflichtet, zur Durchführung von Untersuchungen entsprechende Unterstützung zu leisten.
  3. Bewegliche Bienenstände im Sperrbezirk dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
  4. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
  5. Jeder Verdacht auf Amerikanische Faulbrut ist dem Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unverzüglich unter der Telefonnummer 0212/290-2583 anzuzeigen.
  6. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen im Sperrbezirk nicht aus dem Bienenstand entfernt werden.
    a) Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle dürfen entfernt werden, wenn sie an einen Wachs verarbeitenden Betrieb, der über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügt, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs" abgegeben werden.
    b) Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist, darf abgegeben werden.
  7. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

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